Was ist SARS-CoV-2?
Das Coronavirus wird offiziell als SARS-CoV-2 bezeichnet, da es sich wie das SARS-Virus aus dem Jahr 2003 um ein so genanntes beta-Coronavirus handelt. Eine Erkrankung durch das neuartige Coronavirus wird als COVID-19 bezeichnet, da das Virus im Jahr 2019 erstmal entdeckt wurde.
Welche Quarantäne-Regeln gelten in Hessen?
Die Regeln und Hinweise hat das Land Hessen hier zusammengefasst.
Welche Krankheitszeichen werden durch das neuartige Coronavirus ausgelöst und wie unterscheidet es sich von einer normalen Erkältung / Grippe?
01 Symptome Coronavirus Hanau
Wie wird das Virus übertragen?
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Die Übertragung geschieht dabei vor allem durch virushaltige Tröpfchen, entweder über die Schleimhäute der Atemwege oder auch indirekt über die Hände, die mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.
Wie funktioniert die Corona Warn-App?
Seit dem 16.06.2020 ist die deutsche Corona-Warn-App verfügbar, die vom Robert Koch-Institut für die Bundesregierung herausgegeben wird. Sie hilft, mögliche Begegnungen mit Corona-positiven Personen ergänzend abzubilden. Damit unterstützt sie die Arbeit der Gesundheitsämter und kann auch einen Beitrag zur Steuerung der Testkapazitäten für SARS-CoV-2 leisten.
Für Antworten auf häufig gestellte Frage siehe www.rki.de/covid-19-warnapp
Wird das Virus übertragen, wenn man Bargeld, Kartenterminals, Türklinken, Smartphones oder Griffe von Einkaufswagen berührt?
Das neue Coronavirus Sars-CoV-2 kann grundsätzlich durch Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Oberflächen gelangen und dort eine Zeit lang überleben. Es sind bisher noch keine Fälle nachgewiesen, bei denen sich Menschen durch den Kontakt zu Gegenständen, an denen das Virus haftet, angesteckt haben. Die Überlebensfähigkeit der Coronaviren in der Umwelt ist recht gering. Denkbar sind allerdings Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit SARS-CoV-2 kontaminiert wurden, wenn z.B. eine infizierte Person direkt auf eine Türklinke geniest oder gehustet hat. Fasst man diese Klinke unmittelbar danach an und greift sich dann an Nase oder Augen, könnten Erreger aufgenommen werden. Deshalb ist es so wichtig die Hygieneregeln strikt einzuhalten.
Nach starker Kontamination kann das Sars-CoV-2-Virus nach Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bis zu drei Stunden als Aerosol (Flüssigkeitsnebel in der Luft), bis zu vier Stunden auf Kupferoberflächen, bis zu 24 Stunden auf Karton und bis zu zwei bis drei Tage auf Edelstahl und Plastik überleben. Allerdings beruhen diese Angaben auf Untersuchungen unter Laborbedingungen. Dem BfR sind bisher keine Corona-Infektionen über diesen Übertragungsweg bekannt geworden.
Von einer Verpflichtung zur regelmäßigen Desinfektion von Einkaufswagen, Kartenterminals oder Kassenbändern im Lebensmitteleinzelhandel sieht man gegenwärtig ab. Eine Flächendesinfektion muss von geschultem Personal durchgeführt werden und der Effekt hält nur kurz an. Es würde unverhältnismäßig viel Desinfektionsmittel verbraucht: Das ist giftig und der Nutzen völlig unklar. Statt Desinfektionsmittel ist konsequentes Händewaschen das wesentlich wirksamere Mittel, um sich zu schützen.
Wie lange ist die Zeit zwischen Ansteckung und Krankheitsausbruch?
Momentan geht man davon aus, dass die Zeit von einer Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung maximal 14 Tage beträgt. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beträgt die Inkubationszeit im Durchschnitt 5-6 Tage. Beschwerden, die erst nach der Inkubationszeit auftreten, sprechen gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2.
Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?
02 Social Distancing Cornonavirus Hanau
Durch das Einhalten einfacher Hygieneregeln kann man das Risiko einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus vermindern. Wie bei allen akuten Infektionen der Atemwege schützen Hust- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene und das Abstandhalten zu Erkrankten (1-2 Meter). Auf das Händeschütteln sollten Sie verzichten. Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome haben, zu Hause bleiben. Personen, die erkrankt sind, sollten darauf achten, dass sie zum Schutz ihrer Mitmenschen die ungehinderte Freisetzung von Tröpfchen möglichst unterbinden. Dies geschieht z.B. durch Umsetzung der bekannten Hustenregeln oder durch eine physische z.B. textile Barriere (z.B. eines Mund-Nasen-Schutzes).
Muss ich mir im Alltag die Hände desinfizieren?
Nein. Das SARS-CoV-2 ist von einer Hülle umgeben und relativ einfach zu inaktivieren. Grundsätzlich genügen dafür Wasser und Seife im Rahmen einer guten Händehygiene.
Welchen Vorteil bringt Abstand halten bzw. die Beschränkung sozialer Kontakte?
Die Beschränkung sozialer Kontakte soll Übertragungsketten und die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland verlangsamen. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen vermindert das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2.
Das Virus wird vor allem durch direkten Kontakt zwischen Menschen (z.B. im Gespräch) durch kleine Tröpfchen übertragen. Eine infizierte Person steckt durchschnittlich 2-3 weitere Menschen an. Eine Übertragung durch eine infizierte Person kann auch schon bis zu zwei Tage vor Symptombeginn stattfinden, oder bei einem sehr milden Verlauf der Erkrankung.
Eine rasche Ausbreitung des Virus würde insbesondere eine Gefährdung für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen bedeuten. Personen, die zu diesen Risikogruppen gehören, erkranken häufiger schwer und eine stationäre oder sogar intensivmedizinische Behandlung kann dann erforderlich sein.
Erkranken viele Menschen gleichzeitig, besteht die Gefahr eines Engpasses im Gesundheitswesen (Zahl der Krankenhausbetten, medizinisches und pflegerisches Personal), so dass die Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patienten zu versorgen. Personen mit anderen Erkrankungen können dann möglicherweise nicht mehr im Krankenhaus behandelt werden. Dies gilt es gerade bei einem ohnehin schon über die Maßen belasteten Gesundheitssystem zu vermeiden.
Was sollten Sie tun, wenn Sie fürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, oder aus Regionen zurückkehren, in denen es zu Übertragungen kommt?
Wenn Sie (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Menschen, die Kontakt zu einer Kontaktperson hatten, müssen sich nicht in häusliche Quarantäne begeben, solange die Kontaktperson symptomfrei bleibt.
Was soll ich tun, wenn ich weder eine der Hotlines oder meinen Hausarzt/meine Hausärztin telefonisch erreiche?
Wenn nur leichte Symptome vorhanden sind (trockener Husten, leichtes Fieber), sollten Sie sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter zwei Metern meiden, eine gute Händehygiene und Husten- und Niesregeln einhalten. Sollten die Beschwerden zunehmen, sollten Sie nochmals versuchen, die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116117 anzurufen.
Ist die Notaufnahme als erste Anlaufstelle geeignet?
Als erste Anlaufstelle sind die Notaufnahmen von Krankenhäusern nicht geeignet, weil Ansteckungsgefahr für andere Patienten und auch für Sie besteht.
Muss ich mit leichten Atemwegserkrankungen für eine Krankschreibung in die Arztpraxis gehen?
Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.
Für welche Personengruppen besteht ein besonders hohes Erkrankungsrisiko?
Obwohl schwere Verläufe häufig auch bei Personen ohne Vorerkrankung auftreten, haben die folgenden Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:
  • ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jahren)
  • Raucher
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
  • des Herzens (z.B. koronare Herzerkrankung),
  • der Lunge (z.B. Asthma, chronische Bronchitis),
  • Patienten mit chronischen Lebererkrankungen)
  • Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Patienten mit einer Krebserkrankung
  • Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison)
Sollte ich bei einer Atemwegserkrankung ärztlichen Rat einholen und einen Test veranlassen, auch wenn meine Symptome nur leicht sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen etc.)?
Ja, wenn:
  • Sie in den letzten zwei Wochen Kontakt hatten zu einem Erkrankten, bei dem im Labor eine COVID-19-Diagnose gestellt wurde
  • Sie in einem Gebiet waren, in dem es bereits zu vielen COVID-19-Erkrankungen gekommen ist
  • bei Ihnen eine Vorerkrankung besteht oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, hohes Fieber etc.)
  • wenn Sie bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommen, die ein hohes Risiko für schwere Erkrankungen haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege)
Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen (falls vorhanden) einen Mund-Nasenschutz tragen.
Wie kann das Virus nachgewiesen werden?
Für das Feststellen einer akuten Infektion mit dem SARS-CoV-2 ist der direkte Erregernachweis ausschlaggebend. In der frühen Phase sind Abstriche aus den oberen Atemwegen besonders als Probenmaterial geeignet (z.B. Rachenabstriche). In späteren Phasen können außerdem Sekrete aus den unteren Atemwegen zur Untersuchung genutzt werden. Die reine Testzeit im Labor beträgt etwa 4 bis 5 Stunden. Von Probenentnahme bis Ergebnismitteilung vergehen in der Regel 24 bis 48 Stunden.
Wer führt diese Tests durch?
In Hessen werden seit dem 10.03.2020 an ausgewählten Standorten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zentrale Untersuchungsstellen eingerichtet, um gebündelt Tests auf das neuartige Coronavirus durchzuführen und die Hausarztpraxen zu entlasten.
Müssen alle SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen im Krankenhaus behandelt werden?
Nein. Nur schwer erkrankte Personen müssen stationär aufgenommen und behandelt werden. Personen, die nur leichte Beschwerden haben, können ambulant versorgt werden. In diesem Fall wird vom Gesundheitsamt eine häusliche Isolation von 14 Tagen angeordnet.
Welchen Zweck hat eine Quarantäne?
05 Quarantaene Coronavirus Hanau
Eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland soll so weit wie möglich verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Kontaktpersonen bestätigten Infektionsfällen zu identifizieren und ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) zu beobachten, wenn geboten auch in häuslicher Quarantäne.
Das zuständige Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen für Kontaktpersonen fest. Zu den Empfehlungen des Gesundheitsamtes kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand von Dritten zu halten, regelmäßige Händehygiene sowie eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.) nicht mit Dritten zu teilen, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werde. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich (übliche Waschverfahren) gewaschen werden. Es ist wichtig, die Husten- und Niesregeln einzuhalten. Für Sekrete aus den Atemwegen empfiehlt sich die Verwendung von Einwegtüchern.
Angehörige können die Kontaktperson im Alltag z.B. durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte vermieden werden. Kontaktoberflächen wie Tisch oder Türklinken sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
Nähere Infos, wie Sie sich in der Quarantäne verhalten sollten, finden Sie hier.
Wann muss ich in Quarantäne?
Wenn ein hohes Risiko besteht, dass Sie sich angesteckt haben:
  • wenn Sie innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hatte. Ein wirklich enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.
  •  immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet
  • wenn Sie aus einem Land einreisen, das nicht zur EU, einem Schengen-assoziierten Staat oder Großbritannien sowie Nordirland gehört.

    Nicht in Quarantäne müssen Sie, wenn Sie
  • innerhalb der letzten zwei Wochen im gleichen Raum mit einem Erkrankten mit einer COVID-19 Diagnose waren, ohne einen engen Kontakt,
  •  in einem Gebiet mit steigenden Fallzahlen von COVID-19 waren,
da dann ein geringeres Risiko besteht, sich angesteckt zu haben.
Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet (Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren. Und für alle gilt: tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen.
Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung und kann auch niemanden anstecken. Im Fall von Krankheitszeichen einer Atemwegserkrankung sollte man sich jedoch testen lassen.
Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 1,5 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen (falls vorhanden) einen Mund-Nasenschutz tragen. Nähere Infos, wie Sie sich in der Quarantäne verhalten sollten, finden Sie hier
Wann darf ich die Quarantäne wieder verlassen?
Wenn Sie nicht positiv getestet worden sind bzw. keine Symptome hatten, können Sie die Quarantäne nach 14 Tagen wieder verlassen. Wenn Sie positiv getestet worden sind, bekommen Sie in der Regel ein Schreiben vom Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises mit einem klar definierten Datum für das Quarantäne-Ende, nach dessen Erreichen Sie wieder „raus“ dürfen. Sollten Sie kein Schreiben erhalten haben, können Sie sich laut Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises nach 2 Wochen Symptomfreiheit eigenständig wieder aus der Quarantäne entlassen.
Welche Medikamente kann ich bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 einnehmen?
Prinzipiell gibt es momentan keine Einschränkungen bei der Verordnung von fiebersenkenden Medikamenten wie Ibuprofen, Paracetamol und ASS. Professor Christian Drosten, Leiter der Virologie an der Berliner Charite betont: „Das SARS-Coronavirus 2 ist zwar neu, aber andere Coronaviren und Erkältungsviren kennt man, und auch da gibt es keinen Hinweis darauf, dass eine Ibuprofen-Einnahme diese Viruserkrankungen verschlechtern würde.“
Man sollte als Patient generell vorsichtig mit einer eigenmächtigen Medikamenteneinnahme sein und diese immer mit seinem Hausarzt absprechen. Das betrifft auch die Einnahme von Paracetamol, die ebenfalls nach strengen medizinischen Kriterien erfolgen sollte.