Aufgrund der permanent hohen Belastung der Hanauer Krankenhäuser und der weiterhin steigenden Covid-19-Patienten-Zahlen hat sich das Klinikum Hanau dazu entschieden,
ab Freitag, 8. Januar, erneut einen generellen Besuchsstopp einzuführen. Auch im St. Vinzenz Krankenhaus gilt bereits seit 4. Dezember 2020 ein generelles Besuchsverbot.
Ausnahmeregelungen gelten für minderjährige Patienten, die Geburtshilfe und Patienten in Ausnahmesituationen. Generell dürfen Kinder dauerhaft von einer festen Bezugsperson begleitet oder besucht werden. In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Klinikums Hanau können außerdem (in direkter Absprache mit dem behandelnden Arzt) Sonderregelungen für beide Elternteile vereinbart werden, sofern diese zwingend erforderlich sind.
Eltern von Patienten auf der Neugeborenen-Intensivstation können unter regelmäßigen Tests täglich zu Besuch kommen. Weitere Besuche sind leider nicht möglich.
In der Geburtshilfe beider Häuser darf jeweils eine feste Bezugsperson die Geburt begleiten und einmal täglich zwischen 15 Uhr und 18 Uhr für jeweils eine Stunde zu Besuch kommen oder im Familienzimmer mit aufgenommen werden.
Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation und Patienten der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums können ebenfalls Sonderregelungen vereinbart werden. Alle festen Bezugspersonen werden je nach Bereich einem regelmäßigem Covid-Test unterzogen.
Alle aktuellen Informationen zu den Regelungen stellen die Kliniken auf ihren Websites unter
www.klinikum-hanau.de/corona oder
www.vinzenz-hanau.de zur Verfügung.
Generell gilt:
Betreten wird das Klinikgelände durch das jeweilige
Schleusenzelt, dort müssen sie zur Kontaktnachverfolgung ein Besucherformular ausfüllen, auf dem auch die Eintrittszeit dokumentiert wird. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist, dass die Besucher keine Symptome haben.
Auf dem Gelände müssen Besucher darauf achten, ihren
Mund-Nasen-Schutz jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette und eine gründliche Händehygiene.
Ausgenommen von der Lockerung der Besuchsregelungen sind die
Covid-Bereiche der Kliniken sowie die
Zentrale Notaufnahme, dort sind weiterhin keine Besuche gestattet.
Kinder sind in der momentanen Situation leider auch noch nicht für Besuche zugelassen. Begleitpersonen können Patienten weiterhin nur eingeschränkt und in dringenden Ausnahmefällen zu einer Untersuchung begleiten.