Die Mittel können beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.
„Praktisch heißt das, dass ausgefallene Einnahmen, die ein Verein beispielsweise über Turniere oder Vereinsfeste erzielt hätte und damit seine Ausgaben deckt, jetzt durch das Programm zum Teil kompensiert werden“, sagte Bouffier.
Insgesamt gilt das Programm für alle 41.000 gemeinnützigen Vereine und Initiativen in Hessen. Für die gemeinnützigen Sportvereine beispielsweise, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ein Team „Corona-Vereinshilfe“ auf die Beine gestellt. Anfragen können an die E-Mail-Adresse
corona-vereinshilfe@sport.hessen.de gerichtet werden.
Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles beantragen, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen. Die Anträge können beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter
corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de gestellt werden.
Gefördert werden auch Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzvereinigungen, Jägervereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), Wildparke, Falknereien und Tiergärten, Angel- und Fischereivereine, Naturparkvereine, Tierschutzvereine, Opferhilfe, Hospizdienste- und initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung. Zuständig für die Anträge sind hier das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) sowie das Hessische Ministerium für Soziales (
corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de).
Siehe
https://innen.hessen.de/sport/corona-hilfe-fuer-sportvereine