Arbeitgeber und Selbstständige können eine Entschädigung für Verdienstausfälle beantragen, die ihnen oder ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen einer
behördlich angeordneten Schul- oder Kitaschließung entstanden sind. Um eine zügige Abwicklung bzw. Auftragsbearbeitung und kurzfristige Auszahlung eventueller Entschädigungszahlungen zu ermöglichen, hat das Regierungspräsidium Darmstadt ein Online-Antragsverfahren etabliert. Online-Anträge, die bevorzugt bearbeitet werden, können gestellt werden unter folgendem Link:
https://ifsg-online.de/antrag-schul-und-kita-schliessung.html
Schriftliche Antragstellung ist möglich unter: Projektgruppe IfSG-Entschädigungen, Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, Wilhelminenhaus, 64283 Darmstadt oder
per Mail an
IfSG-Entschaedigung@rpda.hessen.de
Homepage:
www.rp-darmstadt.hessen.de Bitte beachten Sie auch die Informationen „Aktuelle Hinweise“ auf der Homepage des Regierungspräsidiums.