Unterstützung Gastronomie in Hanau
Das Corona-Jahr 2020 trifft auch die gastronomischen Betriebe in Hanau hart. Im März forderte die Pandemie den ersten, großen Lockdown in der Stadt Hanau, der für Handel und Gastronomie die Schließung bedeutete.
Zur Unterstützung der Gastronomie ermöglichte die Stadt Hanau die Erweiterung der Außengastronomie-Flächen. Kosten für Außengastronomie sowie Sondernutzungsgebühren wurden den Gastronomen für das komplette Jahr 2020 bereits im Sommer erlassen. Die Planungen für die Wintermonate unter Corona-Bedingungen starteten bereits im September.
Mit sinkenden Temperaturen stieg die Zahl der Infektionen besonders im Rhein-Main-Gebiet, aber auch bundesweit. Der zweite Lockdown im November trifft die Gastronomie erneut mit Schließungen. Trotz vorbildlicher Umsetzung der gebotenen Hygienemaßnahmen, Eigeninitiative vieler Gastronomen sowie der regen Nutzung des Hanauer Angebotes, sich vom stadteigenen Hygiene-Team beraten und unterstützten zu lassen, konnten weder die dynamische Steigerung der Inzidenzzahlen gestoppt noch die nötigen Kontaktverfolgungen gewährleistet werden.
Das dritte Hilfspaket hat ein Volumen von 1,5 Millionen Euro, wovon 500.000 Euro in die Unterstützung der Hanauer Gastronomie fließen.
Ziel ist es, die Gastronomie auf eine baldige Öffnung bestmöglich vorzubereiten. Hilfsgelder können etwa für die Anschaffung von Pavillons oder Heizpilzen genehmigt werden, um Außenbereiche zu bewirtschaften oder auch für den Kauf von Lüftungsanlagen und Trennwände in Gasträumen beantragt werden.
Bis zu 50 Prozent der Nettokosten bis maximal 5.000 Euro können Gastronomen erhalten. Ausgenommen sind vor allem, aber nicht ausschließlich, Betriebskosten (Strom, Gas, etc.) z.B. für Heizquellen.
Verstöße gegen geltende Vorschriften können dazu führen, dass eine gewährte Unterstützung zurückgezahlt werden muss.
Voraussetzung für den Antragssteller ist der nachweislich terminierte oder bereits bestandene Hygiene-Check des städtischen Hygiene-Teams, sowie die Einhaltung aller relevanten Bestimmungen (z.B. Lautstärke, Antrag auf Sondernutzung, Baugenehmigungen bestehender Aufbauten, etc.) der Gastronomie.
Neben den üblichen Angaben des Antragsstellers (Firma, Anschrift, Kontaktdaten) beinhaltet der Antrag:
• eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme(n) für den Innen- und/oder Außenbereich
• konkrete Pläne (möglichst maßstabsgetreu)
• Kostenvoranschläge und/oder Rechnungskopien
• Der Gastronom ist verpflichtet, sich an weitere Regelungen zu halten (Auszug Antrag):
• Hygiene, Verordnungen zum Betrieb in Pandemiezeiten
• Die aktuell gültigen Verordnungen und Verfügung des Bundes, des Landes Hessens, des Main-Kinzig-Kreises und der Stadt Hanau in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind zu beachten und einzuhalten.
Sondernutzungserlaubnis Außengastronomie
• Die Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie im Winter muss beantragt werden. Für das Jahr 2020
• wird sie ohne Erhebung von Gebühren durch die Ordnungsbehörden der Stadt Hanau erteilt.
• Eine Erweiterung der Fläche der Außengastronomie ist nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Erlaubnis möglich.
• Dies gilt in der Regel nicht für Außengastronomie auf privaten Grundstücken.
Aufbauten (Zelte, Überdachungen, Windschutzelemente, etc.)
• Aufbauten wie Zelte, Überdachungen, Windschutzelemente, etc. dürfen im öffentlichen Raum nicht ohne vorherige Rücksprache aufgebaut werden und bedürfen im Zweifel einer besonderen Erlaubnis.
• Für alle Aufbauten, auch auf privaten Grundstücken, müssen Standsicherheitsnachweise bzw. eine Statik vorgelegt werden.
• Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten etc. dürfen nicht verbaut werden.
Ordnungsbehördliche Vorschriften
• Ordnungsbehördliche Vorschriften zum Betrieb, insbesondere von Außengastronomie (Lautstärkebegrenzungen, Brandschutz, Abstands- und Hygienevorschriften etc.), sind einzuhalten.
• Sollte der Betrieb Ihrer Gastronomie Anlass zu ordnungsbehördlichen Beanstandungen geben, erfolgt eine Rückforderung der Unterstützung.
Dem Antrag folgt eine Vereinbarung, indem alle Maßnahmen schriftlich festgehalten werden.
Antrag Unterstützung Gastro