Maßnahmen in der Schule seit 1. Mai 2022:
Seit dem 1. Mai 2022 ist die Testpflicht in den hessischen Schulen aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Antigen-Selbsttests für zu Hause von der Schule.
Gleichzeitig entfällt seit 1. Mai auch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen. Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Das gilt beispielsweise bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche.
Zudem tritt ein neuer Hygieneplan in Kraft, nach welchem Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb wegfallen. Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik wie auch schulübergreifende Sportwettbewerbe können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
Alle weiteren aktuellen Informationen und Regelungen zum Umgang mit Corona an Schulen finden Sie jederzeit auf den Seiten des
Hessischen Kultusministeriums