* = Inzidenz des Robert-Koch-Instituts:  Zum Dashboard des RKI
** = Inzidenz Berechnung Hanau: Berechnungsgrundlage Main-Kinzig-Kreis Zum Dashboard des MKK
Bitte beachten Sie, dass an Wochenenden keine Zahlen mehr aktualisiert werden.
Die Indikatoren Hospitalisierungs-Inzidenz und Anzahl belegter Intensivbetten in Hessen finden Sie hier: Tagesaktuelle-Zahlen

Corona Regeln in Hessen (gültig ab 01.02.2023)

Maskenpflicht
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Hessen am 2. Februar 2023 aufgehoben.
Ab dem 2. Februar gilt die Maskenpflicht (FFP2) – aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes – dann nur noch beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen.
Weitere Informationen zur Maskenpflicht finden Sie hier.
Testpflicht
  • für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften. Ausnahmen sind ggf. möglich.
  • Bewohnertestungen (insbesondere in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden.
  • Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Die Teststellen in Hanau finden Sie hier!
Isolationspflicht (entfällt ab 23.11.2022)
Anstelle der Isolationspflicht gilt ab Mittwoch, 23. November 2022:

Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
  • eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung.
  • Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
  • ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Weitere Informationen zu Isolation und Quarantäne finden Sie hier.
 
Schule
Vorbehaltlich der Entwicklung werden wieder zwei Tests pro Woche zur freiwilligen Testung zur Verfügung gestellt.

Eine Rechtsgrundlage zur Einführung weitergehender Maßnahmen, beispielsweise eine Maskenpflicht, wird im Bundesinfektionsschutzgesetz nach dem derzeitigen Stand zu Beginn des Unterrichts nach den Ferien nicht gegeben sein. Das freiwillige Tragen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Im Fall einer Infektion wird empfohlen, in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe für den Rest der Woche freiwillig medizinische Masken zu tragen.

Alle weiteren aktuellen Informationen und Regelungen zum Umgang mit Corona an Schulen finden Sie jederzeit auf den Seiten des
Hessischen Kultusministeriums
Arbeitsplatz
Die Regelungen unter anderem zum Arbeitsschutz finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung
Empfehlungen zum Betrieblichen Infektionsschutz auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Reisen
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende finden Sie in einem „FAQ für Reisende“ auf den Seiten der Bundesregierung.
Was kann ich selbst tun?
Mit dem Wegfall einer Vielzahl angeordneter Infektionsschutzmaßnahmen im Alltag kommt dem eigenverantwortlichen Handeln jeder einzelnen Person noch einmal eine größere Bedeutung zu.

Verhalten Sie sich so, dass Sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen.

Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen.

Lassen Sie besondere Vorsicht walten bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht (Empfehlung: vorsorgliche Testung!).

Berücksichtigen Sie bei privaten Zusammenkünften die räumlichen Gegebenheiten und treffen Sie angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden.

Achten Sie in geschlossenen Räumen auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung.

Vermeiden Sie bei akuten Atemwegssymptomen möglichst persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte bis zu einer Abklärung der Ursachen.

Sollten Sie mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person in einem Haushalt leben oder eine sonstige enge Kontaktperson infizierter Personen sein, reduzieren Sie persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen, insbesondere, wenn Sie über keinen ausreichenden Immunstatus aufgrund Impfung oder Genesung verfügen (Empfehlung: tägliche Testung!).

Aktuelles aus Hanau

Kontakt und Anlaufstellen